1. | Verbindlichkeiten |
a) | Diese Verkaufsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen uns und dem Käufer. Daneben gelten nur solche besonde- |
| ren Vereinbarungen in den jeweiligen Aufträgen, die von uns schriftlich bestätigt worden sind. Abweichungen hiervon bedürfen unserer aus- |
| drücklichen schriftlichen Bestätigung. Ein Verzicht auf dieses Formenfordernis ist nur schriftlich möglich. |
b) | Durch die Annahme der Ware verzichtet der Käufer auf seine eigenen Einkaufsbedingungen. |
c) | Im Zweifel werden bei sich widersprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers und Käufers nur die sich konkret widerspre- |
| chenden Klauseln unwirksam; Im Übrigen bleiben der Vertrag und diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen wirksam. |
2. | Angebote |
a) | Angebote sind stets freibleibend, soweit sie nicht befristet sind. Bestellungen gelten erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung als angenom- |
| men, Ziffer 1.a) gilt entprechend. Alle Verträge werden “ Lieferung vorbehalten“ und „richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten“ |
| geschlossen. |
b) | Zugesicherte Eigenschaften der von uns zu liefernden Waren sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns als solche bezeichnet und schriftlich |
| zugesagt werden. |
c) | Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Käufer nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag abzutreten. |
3. | Lieferzeit |
a) | Die angegebenen Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie beginnen |
| mit dem Tage der Bestellungsannahme und endgültiger Klarstellung der technischen Rückfragen. Die Nichteinhaltung von Lieferzeiten berech- |
| tigen den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Schadensersatzansprüche sind in jedem Falle ausgeschlossen. Treten unvorhergesehene |
| Ereignisse ein, gleichgültig ob bei uns oder unserem Vorlieferanten, verlängern sich die genannten Lieferfristen. |
b) | Im Falle höherer Gewalt sind wir nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne schadensersatzpflichtig zu werden. Zur höhe- |
| ren Gewalt zählen auch behördliche Maßnahmen und Lieferstörungen oder auf dem Transportwege. |
4. | Preise |
a) | Alle Preise verstehen sich in Euro ab Lager Gifhorn ausschließlich Verpackung und ohne Mehrwertsteuer. |
b) | Preise für Waren, die später als 8 (acht) Wochen nach Auftragsbestätigung ausgeliefert werden, gelten stets als freibleibend. Berechnet wird in |
| solchen Fällen der am Tage der Auslieferung gültige Preis unter Berücksichtigung zwischenzeitlicher Kostenänderungen. |
c) | Bei nachträglicher Einführung oder Erhöhung von Steuern, Zöllen, Beiträgen oder anderen öffentlichen Abgaben, welche die Waren oder ihre |
| Versendung betreffen, sind wir berechtigt, diese dem Käufer ohne Berücksichtigung der in Ziffer 4.b) genannten Frist in Rechnung zu stellen. |
5. | Zahlung |
a) | Wenn keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart werden, hat die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto |
| oder innerhalb von 30 Tagen netto Kasse zu erfolgen. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsbeträge verwen- |
| det. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen. |
b) | Mit Ablauf des 30. Tages nach Rechnungsdatum gerät der Käufer mangels Zahlung auch ohne Mahnung in Verzug. |
c) | Bei Zahlungensverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berech- |
| nen, mindestens aber 6% p.a. |
d) | Treten Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers auf oder verschlechtern sich seine Vermögensverhältnisse nach Vertragsabschluss, so sind |
| wir berechtigt, unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig zu stellen und nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten und/oder für noch |
| nicht gelieferte Ware Vorauszahlungen oder andere Sicherheitsleistungen (z.B. Bankbürgschaften) zu fordern. In solchen Fällen geht die |
| Rücksendung gelieferter Ware zu Lasten des Käufers. Die Vorschrift des § 454 BGB wird ausgeschlossen. |
e) | Der Käufer hat gegenüber unserer Kaufpreisforderung keine Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte. |
6. | Versand |
a) | Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Verpackung wird gesondert berechnet. |
b) | Sofern der Käufer keine Anweisungen erteilt, sind wir zur Wahl des Transportweges berechtigt. Teillieferungen sind zulässig. |
7. | Gewährleistung |
a) | Für Material- und Verarbeitungsmängel an von uns gelieferten Waren leisten wir kostenlosen Ersatz, wenn diese Mängel innerhalb von 8 (acht) |
| Tagen nach Anlieferung der Ware beim Käufer bei uns schriftlich reklamiert werden. |
b) | Bei Lieferung von Fremdfabrikaten leisten wir nur im Rahmen einer von uns etwa zugesicherten Garantie Gewähr. |
c) | Die Gewährleistung gilt in allen Fällen nur bei absoluter Einhaltung der in unseren Datenblättern angegebenen Betriebsdaten. |
d) | Änderungen der in unseren Unterlagen enthaltenen Abbildungen, Maßzeichnungen, technischen Daten und Angaben sonstiger Art behalten |
| wir uns vor. Eine Übereinstimmung der Ausführung der bestellten Teile mit früheren Lieferungen wird von uns nur gewährleistet, wenn diese |
| ausdrücklich vereinbart und schriftlich von uns bestätigt wird. |
e) | Weitergehende Ansprüche, insbesondere auch Schadensersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen. |
8. | Rücksendungen |
a) | Rücklieferungen werden nur gegen RMA-Nummer (Return of Material Authorisation) angenommen. Diese ist generell schriftlich anzufordern. |
b) | Rücksendungen sind ausreichend zu frankieren. |
9. | Eigentumsvorbehalt |
a) | Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Rechnungen und |
| Nebenforderungen vor. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nicht gestattet. Bei Pfändung der |
| Vorbehaltsware sind wir unverzüglich zu benachrichtigen und umfassend zu informieren. |
b) | Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt uns schon jetzt seine Kaufpreisforderungen |
| aus der Weiterveräußerung sicherheitshalber ab und erteilt uns Einziehungsermächtigung für den Fall, dass der Käufer uns gegenüber in |
| Zahlungsverzug gerät. Solange kein Verzug vorliegt, ist der Käufer ermächtigt, seine Kaufpreisforderungen selbst einzuziehen. |
c) | Wird die gelieferte Ware verarbeitet oder mit Gegenständen im Eigentum Dritter verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache Miteigentum |
| im Verhältnis des Wertes der miteinander verbundenen oder hergestellten Sachen gemäß § 947 Abs. 1 BGB. Für den Fall der Veräußerung der |
| verarbeiteten oder mit Verwendung unserer Lieferung hergestellten Sachen tritt der Käufer uns schon jetzt seine Kaufpreisforderungen gegen |
| seine Abnehmer – im Falle des Miteigentums im Verhältnis des anteiligen Wertes – sicherungshalber ab. Wird unsere Ware mit einer anderen |
| Sache, die Hauptsache im Sinne von § 974 Abs. 2 BGB ist, zu einer neuen Sache verbunden, so steht uns neben dem Kaufpreisanspruch ein |
| Entschädigungsanspruch für Rechtsverlust nach § 951 BGB zu. |
d) | Übersteigt der Wert der von uns vorstehend gegebenen Sicherheiten unsere Kaufpreisforderung um mehr als 25%, dann sind wir auf |
| Verlangen des Käufers zur Freigabe der Übersicherung verpflichtet. |
e) | Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Käufers haben wir Anspruch auf sofortige Wegnahme der noch vorhandenen Vorbehaltsware |
| und Erhalt einer Liste der Kunden des Käufers, die Ihre Kaufpreisschulden gegenüber dem Käufer noch nicht vollständig bezahlt |
| haben. Für diesen Fall tritt uns der Käufer schon jetzt seine Ansprüche nach § 46 der Konkursordnung ab. |
10. | Allgemeine Bestimmungen |
a) | Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen dadurch nicht berührt. |
b) | Diese Verkaufsbedingungen wie auch die einzelnen Verträge unterliegen deutschem Recht. Ist im Einzelfall zwingendes ausländisches Recht |
| anwendbar, dann sind diese Verkaufsbedingungen so auszulegen, dass sie unserem wirtschaftlichen und unserem Sicherungsbedürfnis so weit |
| wie möglich entsprechen. |
c) | Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Gifhorn. |
d) | Gerichtsstand ist Gifhorn. |