Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1.Verbindlichkeiten
a)Diese Verkaufsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen uns und dem Käufer. Daneben gelten nur solche besonde-
 ren Vereinbarungen in den jeweiligen Aufträgen, die von uns schriftlich bestätigt worden sind. Abweichungen hiervon bedürfen unserer aus-
 drücklichen schriftlichen Bestätigung. Ein Verzicht auf dieses Formenfordernis ist nur schriftlich möglich.
b)Durch die Annahme der Ware verzichtet der Käufer auf seine eigenen Einkaufsbedingungen.
c)Im Zweifel werden bei sich widersprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers und Käufers nur die sich konkret widerspre-
 chenden Klauseln unwirksam; Im Übrigen bleiben der Vertrag und diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen wirksam.
2.Angebote
a)Angebote sind stets freibleibend, soweit sie nicht befristet sind. Bestellungen gelten erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung als angenom-
 men, Ziffer 1.a) gilt entprechend. Alle Verträge werden “ Lieferung vorbehalten“ und „richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten“
 geschlossen.
b)Zugesicherte Eigenschaften der von uns zu liefernden Waren sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns als solche bezeichnet und schriftlich
 zugesagt werden.
c)Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Käufer nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag abzutreten.
3.Lieferzeit
a)Die angegebenen Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie beginnen
 mit dem Tage der Bestellungsannahme und endgültiger Klarstellung der technischen Rückfragen. Die Nichteinhaltung von Lieferzeiten berech-
 tigen den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Schadensersatzansprüche sind in jedem Falle ausgeschlossen. Treten unvorhergesehene
 Ereignisse ein, gleichgültig ob bei uns oder unserem Vorlieferanten, verlängern sich die genannten Lieferfristen.
b)Im Falle höherer Gewalt sind wir nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne schadensersatzpflichtig zu werden. Zur höhe-
 ren Gewalt zählen auch behördliche Maßnahmen und Lieferstörungen oder auf dem Transportwege.
4.Preise
a)Alle Preise verstehen sich in Euro ab Lager Gifhorn ausschließlich Verpackung und ohne Mehrwertsteuer.
b)Preise für Waren, die später als 8 (acht) Wochen nach Auftragsbestätigung ausgeliefert werden, gelten stets als freibleibend. Berechnet wird in
 solchen Fällen der am Tage der Auslieferung gültige Preis unter Berücksichtigung zwischenzeitlicher Kostenänderungen.
c)Bei nachträglicher Einführung oder Erhöhung von Steuern, Zöllen, Beiträgen oder anderen öffentlichen Abgaben, welche die Waren oder ihre
 Versendung betreffen, sind wir berechtigt, diese dem Käufer ohne Berücksichtigung der in Ziffer 4.b) genannten Frist in Rechnung zu stellen.
5.Zahlung
a)Wenn keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart werden, hat die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto
 oder innerhalb von 30 Tagen netto Kasse zu erfolgen. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsbeträge verwen-
 det. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen.
b)Mit Ablauf des 30. Tages nach Rechnungsdatum gerät der Käufer mangels Zahlung auch ohne Mahnung in Verzug.
c)Bei Zahlungensverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berech-
 nen, mindestens aber 6% p.a.
d)Treten Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers auf oder verschlechtern sich seine Vermögensverhältnisse nach Vertragsabschluss, so sind
 wir berechtigt, unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig zu stellen und nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten und/oder für noch
 nicht gelieferte Ware Vorauszahlungen oder andere Sicherheitsleistungen (z.B. Bankbürgschaften) zu fordern. In solchen Fällen geht die
 Rücksendung gelieferter Ware zu Lasten des Käufers. Die Vorschrift des § 454 BGB wird ausgeschlossen.
e)Der Käufer hat gegenüber unserer Kaufpreisforderung keine Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte.
6.Versand
a)Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Verpackung wird gesondert berechnet.
b)Sofern der Käufer keine Anweisungen erteilt, sind wir zur Wahl des Transportweges berechtigt. Teillieferungen sind zulässig.
7.Gewährleistung
a)Für Material- und Verarbeitungsmängel an von uns gelieferten Waren leisten wir kostenlosen Ersatz, wenn diese Mängel innerhalb von 8 (acht)
 Tagen nach Anlieferung der Ware beim Käufer bei uns schriftlich reklamiert werden.
b)Bei Lieferung von Fremdfabrikaten leisten wir nur im Rahmen einer von uns etwa zugesicherten Garantie Gewähr.
c)Die Gewährleistung gilt in allen Fällen nur bei absoluter Einhaltung der in unseren Datenblättern angegebenen Betriebsdaten.
d)Änderungen der in unseren Unterlagen enthaltenen Abbildungen, Maßzeichnungen, technischen Daten und Angaben sonstiger Art behalten
 wir uns vor. Eine Übereinstimmung der Ausführung der bestellten Teile mit früheren Lieferungen wird von uns nur gewährleistet, wenn diese
 ausdrücklich vereinbart und schriftlich von uns bestätigt wird.
e)Weitergehende Ansprüche, insbesondere auch Schadensersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen.
8.Rücksendungen
a)Rücklieferungen werden nur gegen RMA-Nummer (Return of Material Authorisation) angenommen. Diese ist generell schriftlich anzufordern.
b)Rücksendungen sind ausreichend zu frankieren.
9.Eigentumsvorbehalt
a)Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Rechnungen und
 Nebenforderungen vor. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nicht gestattet. Bei Pfändung der
 Vorbehaltsware sind wir unverzüglich zu benachrichtigen und umfassend zu informieren.
b)Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt uns schon jetzt seine Kaufpreisforderungen
 aus der Weiterveräußerung sicherheitshalber ab und erteilt uns Einziehungsermächtigung für den Fall, dass der Käufer uns gegenüber in
 Zahlungsverzug gerät. Solange kein Verzug vorliegt, ist der Käufer ermächtigt, seine Kaufpreisforderungen selbst einzuziehen.
c)Wird die gelieferte Ware verarbeitet oder mit Gegenständen im Eigentum Dritter verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache Miteigentum
 im Verhältnis des Wertes der miteinander verbundenen oder hergestellten Sachen gemäß § 947 Abs. 1 BGB. Für den Fall der Veräußerung der
 verarbeiteten oder mit Verwendung unserer Lieferung hergestellten Sachen tritt der Käufer uns schon jetzt seine Kaufpreisforderungen gegen
 seine Abnehmer – im Falle des Miteigentums im Verhältnis des anteiligen Wertes – sicherungshalber ab. Wird unsere Ware mit einer anderen
 Sache, die Hauptsache im Sinne von § 974 Abs. 2 BGB ist, zu einer neuen Sache verbunden, so steht uns neben dem Kaufpreisanspruch ein
 Entschädigungsanspruch für Rechtsverlust nach § 951 BGB zu.
d)Übersteigt der Wert der von uns vorstehend gegebenen Sicherheiten unsere Kaufpreisforderung um mehr als 25%, dann sind wir auf
 Verlangen des Käufers zur Freigabe der Übersicherung verpflichtet.
e)Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Käufers haben wir Anspruch auf sofortige Wegnahme der noch vorhandenen Vorbehaltsware
 und Erhalt einer Liste der Kunden des Käufers, die Ihre Kaufpreisschulden gegenüber dem Käufer noch nicht vollständig bezahlt
 haben. Für diesen Fall tritt uns der Käufer schon jetzt seine Ansprüche nach § 46 der Konkursordnung ab.
10.Allgemeine Bestimmungen
a)Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen dadurch nicht berührt.
b)Diese Verkaufsbedingungen wie auch die einzelnen Verträge unterliegen deutschem Recht. Ist im Einzelfall zwingendes ausländisches Recht
 anwendbar, dann sind diese Verkaufsbedingungen so auszulegen, dass sie unserem wirtschaftlichen und unserem Sicherungsbedürfnis so weit
 wie möglich entsprechen.
c)Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Gifhorn.
d)Gerichtsstand ist Gifhorn.